Verbraucherschützer alarmiert : Unerfreuliche Strafzinsen in der Altersvorsorge
Verbraucherschützer alarmiert :

Die Gerichtsverfahren um Negativzinsen für Tagesgeld- und Girokonten sind beendet. Doch um negative Zinsen in Riester-Verträgen wird weiter gerungen. Verbraucherschützer sprechen von einem „bundesweiten Problem“.
Dürfen Banken, wenn sie ihren Kunden für ihr Erspartes einen Zins versprochen haben, daraus in Zeiten wie diesen einfach eine Art Verwahrgebühr machen? Diese Grundsatzfrage haben Verbraucherzentralen und Banken in diesem Jahr für unterschiedliche Produkte der Geldanlage vor Gericht ausgetragen. Während die Sache für Tagesgeld- und Girokonten weitgehend entschieden ist, wird um Negativzinsen in Riester-Produkten noch gerungen.
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