DEutscher anwaltspiegel : Wie Unternehmen datenschutzkonform über Personalveränderungen informieren
DEutscher anwaltspiegel :

Personelle Veränderungen im Unternehmen führen im Alltag oft zu kurzen Mitteilungen an das Team – dabei drohen erhebliche datenschutzrechtliche Stolpersteine. Wer nicht aufpasst, riskiert schnell mehr als ein Bußgeld.
Die Arbeitswelt ist im steten Wandel, und in vielen Unternehmen sind Restrukturierungen derzeit präsent. Dies bringt nicht zuletzt auch eine Fluktuation von Mitarbeitenden mit sich. Soll die übrige Belegschaft über die damit einhergehenden Veränderungen informiert werden, sind Aushänge am Schwarzen Brett, Mitteilungen im Intranet oder eine kurze E-Mail beliebte Mittel der Kommunikation. Doch ist das aus datenschutzrechtlicher Sicht überhaupt zulässig?
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