Windreich darf sich
nicht selbst sanieren
ols. STUTTGART, 25. November. Die Sanierung des Windparkentwicklers Windreich GmbH in Eigenregie ist nicht gelungen. Deshalb nahm das im ...
ols. STUTTGART, 25. November. Die Sanierung des Windparkentwicklers Windreich GmbH in Eigenregie ist nicht gelungen. Deshalb nahm das im baden-württembergischen Wolfschlugen ansässige Unternehmen den entsprechenden Antrag zurück, heißt es in einer Mitteilung. Das zuständige Amtsgericht in Esslingen habe nun die vorläufige Insolvenz im Regelverfahren angeordnet und den Sachwalter Holger Blümle von der Kanzlei Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit ihm zusammen werde Werner Heer als Geschäftsführer die Windreich-Sanierung fortsetzen. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens dürfte Ende des Monats erfolgen. Gleichzeitig habe die Geschäftsführung für vier weitere Tochtergesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen ist hoch verschuldet. Gegen den Unternehmensgründer und früheren Geschäftsführer Willi Balz ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bilanzfälschung. Windreich hatte sich über die Börse 125 Millionen Euro besorgt. Beide Anleihen notieren nur noch mit rund 8 Prozent vom Nennwert.





