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Steuertipp: Ungleichheit beim Erben
Männer sterben früher als Frauen – und werden auch steuerlich unterschiedlich behandelt. Das ist auch erlaubt, wie ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs bestätigt (BFH, Az. II R 38/22). Wenn etwa eine Mutter ihrer Tochter eine vermietete Immobilie schenkt, sich den Nießbrauch vorbehält und so bis zu ihrem Tod Mieteinnahmen hat, ist die Schenkung grundsätzlich steuerpflichtig. Der Wert der Schenkung ergibt sich aus der Differenz zwischen steuerlichem Wert der Immobilie und dem des Nießbrauchs.
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