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Für die eigenen Finanzen

Steuertipp: Wohnungsrenovierungen richtig absetzen 

Wohnungseigentümer zahlen für die Instandhaltung eines Wohngebäudes regelmäßig in die Erhaltungsrücklage der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG) ein. Diese Zahlungen können nicht steuermindernd angesetzt werden, urteilte nun der Bundesfinanzhof (BFH, Az. IX R 19/24). Demnach können bei einer vermieteten Eigentumswohnung zwar Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden, Zahlungen in die Rücklage aber erst, wenn die Gelder für Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden. 

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