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Steuertipp: Wohnungsrenovierungen richtig absetzen
Wohnungseigentümer zahlen für die Instandhaltung eines Wohngebäudes regelmäßig in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein. Diese Zahlungen können nicht steuermindernd angesetzt werden, urteilte nun der Bundesfinanzhof (BFH, Az. IX R 19/24). Demnach können bei einer vermieteten Eigentumswohnung zwar Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden, Zahlungen in die Rücklage aber erst, wenn die Gelder für Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden.
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