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Für die eigenen Finanzen
Steuertipp: Die Tankkarte kann Ärger machen
Selbständige Handwerker, Freiberufler oder Unternehmer können die fürs Tanken bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung ist, dass sie das Auto für eine unternehmerische umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit nutzen.
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