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Für die eigenen Finanzen

Steuertipp: Die Tankkarte kann Ärger machen

Selbständige Handwerker, Freiberufler oder Unternehmer können die fürs Tanken bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung ist, dass sie das Auto für eine unternehmerische umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit nutzen.

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