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Steuertipp: Mitarbeiter zu Eigentümern
Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen am Unternehmen an langjährige leitende Mitarbeiter im Zuge einer Nachfolge kann aufgrund deren Stellung als Arbeitnehmer als Arbeitslohn zu versteuernder geldwerter Vorteil gesehen werden. Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem Verkehrswert der Anteile und kann durchaus erheblich sein.
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