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Steuertipp: Fondssparer, aufgepasst!
Zu Beginn des neuen Jahres wird bei vielen Fondsanlegern die sogenannte Vorabpauschale fällig. Bei Fonds ohne oder mit sehr geringen Ausschüttungen müssen sie jährlich am ersten Werktag des neuen Kalenderjahres einen fiktiven Mindestertrag versteuern. Die Pauschale beträgt 70 Prozent des sogenannten Basiszinses des abgelaufenen Jahres 2024 (2,29 Prozent), multipliziert mit dem Wert der Fondsanteile zu Beginn des abgelaufenen Jahres, sodass die Vorabpauschale 2025 1,603 Prozent des Werts der Fondsanteile von Anfang 2024 beträgt.
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