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Steuertipp: Das kostet die Steuer-Verspätung
Wer keine Steuererklärung abgibt, obwohl er dazu verpflichtet ist oder aufgefordert wurde, muss ein Zwangsgeld befürchten. Es kann auch festgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige trotz Aufforderung mündliche oder schriftliche Auskünfte verweigert. Zwangsgelder werden unter Fristsetzung angedroht. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall, maximal sind es 25.000 Euro je einzelner Festsetzung.
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