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Für die eigenen Finanzen
Steuertipp: Spenden elektronisch absetzen
Spendenbescheinigungen können auch elektronisch ausgestellt werden (§ 50, Abs. 2 EStDV). Ein Vorteil ist die Reduzierung des Papieraufwands, wenn die Bescheinigung direkt online von der Spendenorganisation an das Finanzamt gesandt wird, sofern der Spender die Organisation dazu bevollmächtigt. Dies ist besonders für regelmäßige Spender vorteilhaft. Zudem wird der Prozess beschleunigt.
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