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Für die eigenen Finanzen

Steuertipp: Weihnachtsgeschenke richtig versteuern

Schenkungen unterliegen der Schenkungsteuer. Für diese gelten zum einen persönliche Freibeträge, so dürfen Ehepartner und eingetragene Lebenspartner etwa Geschenke bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten. Zudem gibt es sachliche Befreiungen, die auch auf Weihnachtsgeschenke Anwendung finden können. Schenkungen von Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke sowie beweglichen Gegenständen zwischen Ehegatten, an Kinder oder Enkelkinder sind bis zu einem Betrag von 41.000 Euro steuerfrei, bei Geschwistern oder Freunden sind es bis zu 12.000 Euro. Zum Hausrat zählt üblicherweise die Wohnungseinrichtung wie TV-Geräte oder Möbel. Auch diese Freibeträge werden alle zehn Jahre gewährt.

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