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Für die eigenen Finanzen
Steuertipp: Ausbildung absetzen
Bei den Kosten einer Berufsausbildung lohnt es sich, genau hinzusehen, wie und in welchem Umfang diese steuerlich geltend gemacht werden können. Dem Grunde nach sind Kosten für die eigene Berufsausbildung in Sonderausgaben und Werbungskosten aufzuteilen. Da sind erstens Bildungsmaßnahmen, die die erste Berufsausbildung oder ein Erststudium außerhalb eines Dienstverhältnisses darstellen. Darauf folgen, zweitens, alle weiteren Bildungsmaßnahmen, die nach Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums stattfinden.
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