Recht und Steuern : Wie die EU-Verträge umgangen werden

Die Europäische Kommission sucht auf kreative Weise, den Stabilitäts- und Wachstumspakt an die neue Realität hoher nationaler Schuldenquoten anzupassen. Dazu legte sie im November ihren Vorschlag zur Reform des „EU economic governance framework“ vor.
Das Vorhaben ist nicht allein wegen des Inhalts problematisch, sondern auch mit Blick auf das Wie der geplanten Änderung. Nicht wenige zentrale Inhalte der Wirtschafts- und Währungsunion sind außerhalb der EU-Verträge im selbst gesetzten Recht der EU verankert. Das gilt vor allem für den Stabilitäts- und Wachstumspakt. Der „Pakt“ beruht im Wesentlichen auf mehreren Verordnungen und Richtlinien, die teilweise mit Mehrheit von Rat und Parlament, teilweise vom Rat einstimmig geändert werden können.
Die Kommission räumt in ihrem Vorschlag ein, dass die geltenden Fiskalregeln komplex geworden seien. Man habe es zu tun „mit einer Vielzahl von Indikatoren und dem Rückgriff auf nicht beobachtbare Variablen, was die Transparenz untergräbt und die Eigenverantwortung und Vorhersehbarkeit erschwert“. Der politische Reformwille stößt jedoch an die Grenzen eines Vertragsprotokolls, in dem unter anderem die bekannten Maßstäbe, die Schuldenquote (60 Prozent) und das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit (3 Prozent) geregelt sind.
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