EU-Einigung : Wie das EU-Lieferkettengesetz Kinderarbeit verhindern soll

Europaparlament und Ministerrat nehmen die Unternehmen in die Pflicht. Sie sollen auf der gesamtem Welt Kinder- und Zwangsarbeit verhindern. Aus der Wirtschaft kommt heftige Kritik.
Die Unternehmen werden verpflichtet, ihre gesamte vorgelagerte Lieferkette – die Rede ist nun von „Geschäftskette“ – auf Verstöße gegen den Umweltschutz (von der Entwaldung bis zum exzessiven Wasserverbrauch), die Gesundheit und die Menschenrechte zu überprüfen. Zu letzteren zählen auch Verstöße gegen die Regeln der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Verwiesen wird auch auf die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Stellen die Unternehmen Verstöße fest, müssen sie alles in ihrer Macht Mögliche tun, um diese „abzustellen“. Gelingt ihnen das nicht, müssen sie die Geschäftsbeziehungen beenden. Zudem sollen die Unternehmen auch ihre Abnehmer („Upstream“) zumindest teilweise überprüfen. Das gilt etwa für den Vertrieb oder die Wiederverwertung der von ihnen produzierten Produkte.
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