Urteil : Verkaufsverbot für große Geschäfte in Bayern verfassungswidrig

Bayerns höchstes Verwaltungsgericht sieht in dem Verkaufsverbot für große Geschäfte einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Praktische Folgen hat das Urteil aber zunächst nicht.
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat das von der Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sehen das wegen der Ungleichbehandlung mit kleineren Ländern und der Ausnahmen für größere Geschäfte in anderen Branchen als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Das teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München am Montag mit.





