FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Lauterbach :
Kritik an Klinikreform

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Lauterbachs Straffung der Krankenhauslandschaft: Das Geld darf unter anderem dafür eingesetzt werden, Kliniken im Ganzen oder teilweise zu schließen.
Lauterbachs Straffung der Krankenhauslandschaft: Das Geld darf unter anderem dafür eingesetzt werden, Kliniken im Ganzen oder teilweise zu schließen.dpa

Ein Gutachten stellt klar, dass private Krankenversicherungen zur Finanzierung nicht herangezogen werden dürfen. Die gesetzlichen vermutlich auch nicht.

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebrachte Krankenhausreform gerät auch verfassungsrechtlich immer stärker unter Beschuss. Ein der F.A.Z. vorliegendes Gutachten des Bonner Arbeitsrechtlers Gregor Thüsing kommt zu dem Ergebnis, dass es grundgesetzwidrig wäre, die private Krankenversicherung (PKV) an dem Transformationsfonds für die Klinikfinanzierung zu beteiligen. Diese Möglichkeit eröffnet Lauterbachs Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, KHVVG, zu dem in dieser Woche eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags stattfindet.

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