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Dreieinhalb Jahre Haft für früheren Topjuristen

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Ulf Johannemann
Ulf JohannemannFreshfields Bruckhaus Deringer

Mit Ulf Johannemann wurde im Cum-ex-Prozess ein Steueranwalt der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer für seine Beratungstätigkeit strafrechtlich verurteilt. Ihm wurden „Gefälligkeitsgutachten“ vorgeworfen.

Im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-ex-Aktiengeschäfte ist das nächste Urteil gefallen. Das Landgericht Frankfurt verhängte am Dienstag eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gegen Ulf Johannemann, einen früheren Topanwalt der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, wegen Beihilfe zu schwerer Steuerhinterziehung in vier Fällen. Damit wurde – nach der Verurteilung Hanno Bergers – erstmals auch ein Steueranwalt einer Großkanzlei für seine Beraterrolle im Cum-ex-Komplex strafrechtlich belangt.

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