Verbraucherschutz : Die Sammelklage kommt

Sich gemeinsam vor Gericht wehren, wenn es viele Betroffene gibt – das ging bislang nur über komplizierte Wege. Bald aber sollen nun Verbände für Bürger etwa Reparaturen oder Schadenersatz einfordern können. Was sich ändert.
Rasche Hilfe für enttäuschte Verbraucher und kleinere Betriebe und eine Entlastung der Zivilgerichte: Das verspricht der Referentenentwurf zur Verbandsklage aus dem Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP). Von Juni 2023 an sollen Verbraucherverbände die Interessen vieler Betroffener vor den Oberlandesgerichten bündeln und Leistungen einklagen können. Etwa das Einfordern von Reparaturen, Ersatzlieferungen oder Schadenersatz nach Massenschäden. Möglich machen soll dies die neue „Abhilfeklage“. Deutschland kommt damit dem Auftrag nach, die EU-Richtlinie zu Verbandsklagen in nationales Recht umzusetzen.





