Hanks Welt : Plurisex statt Unisex

Die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern ist eine große gesellschaftliche Errungenschaft. Und doch: Sozial, genetisch, medizinisch – es gibt Unterschiede. Das sollten wir als ein Glück verstehen.
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So steht es im Artikel 3 unseres Grundgesetzes von 1949. Lange hat es gedauert, bis dieses Grundrecht auch Realität wurde. Sofern sich Eltern in Fragen der Erziehung der Kinder nicht einig waren, behielt noch weitere zehn Jahre der Vater das letzte Wort. Dieser sogenannte „Stichentscheid“ wurde erst 1959 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts kassiert, maßgeblich betrieben von Erna Scheffler, der ersten Frau im höchsten deutschen Gericht. Bis zur Gleichberechtigung im Namensrecht hat es sogar bis 1991 gedauert. Bis dahin wurde der Name des Mannes von Gesetzes wegen Ehename, wenn die Ehegatten keinen ihrer Geburtsnamen zum Ehenamen bestimmten. Die Verfassungsrichter entschieden, dass das mit Artikel 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 13,80 €) jetzt nur 0,99 €
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 13,80 €) jetzt nur 0,99 €
- Mit einem Klick online kündbar





