EU-Fluggastrechte :
Entschädigung künftig erst nach fünf Stunden Flugverspätung?

Lesezeit:
Flugzeug in Stuttgart
Flugzeug in Stuttgartdpa

In der EU reift der Plan, Passagieren erst nach größeren Verspätungen Entschädigungen zuzubilligen. Mancher sieht einen „Kniefall vor der Luftfahrtlobby“.

Flugreisende müssen bei Verspätungen künftig wohl länger warten, bevor sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Statt nach drei Stunden auf Kurzstreckenflügen müsste die Verspätung mindestens fünf Stunden betragen, auf Langstreckenflügen gar zwölf Stunden.

FAZ

Ohne Abo weiterlesen

Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos, ohne versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen erhalten und immer aktuell informiert bleiben.