EU-Fluggastrechte : Entschädigung künftig erst nach fünf Stunden Flugverspätung?

In der EU reift der Plan, Passagieren erst nach größeren Verspätungen Entschädigungen zuzubilligen. Mancher sieht einen „Kniefall vor der Luftfahrtlobby“.
Flugreisende müssen bei Verspätungen künftig wohl länger warten, bevor sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Statt nach drei Stunden auf Kurzstreckenflügen müsste die Verspätung mindestens fünf Stunden betragen, auf Langstreckenflügen gar zwölf Stunden.
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