FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Leiharbeit :
Erfolglos gegen Verbot von Leiharbeit

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Auslöser: Die hohen Coronazahlen in Tönnies-Betrieben hatten die Debatte ins Laufen gebracht.
Auslöser: Die hohen Coronazahlen in Tönnies-Betrieben hatten die Debatte ins Laufen gebracht.dpa

Das Bundesverfassungsgericht hält die Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie für unzulässig.

Das gesetzliche Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft bleibt bis auf Weiteres bestehen. Das Bundesverfassungsgericht nahm mehrere Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an, die sich gegen das Verbot für den Einsatz von Fremdpersonal in der Branche richteten. Ein Wursthersteller und mehrere Zeitarbeitsunternehmen hatten ge­klagt, die Verbote durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz verletzten ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit. Der Gesetzgeber hatte mit den im Frühjahr 2021 in Kraft getretenen Regelungen auf die hohe Zahl von Coronafällen in Betrieben der Fleischindustrie reagiert.

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