Standpunkt : Dauernotlage?
Ein adverses Ereignis sollte unerwartet und fiskalisch hinreichend bedeutsam sein, um eine zusätzliche Verschuldung zu rechtfertigen. Ein Gastbeitrag.
Die Bundesregierung hat für 2024 die Rückkehr in die fiskalische Normalität angekündigt, behält sich aber vor, im Jahresverlauf erneut eine Notlage zu erklären. Die Begründung wurde mit der Ankündigung gleich mitgeliefert: Ein möglicher Rückzug der USA aus der Ukraineunterstützung erfordere mehr Hilfe aus Deutschland. Der Vorsitzende der Unionsfraktion hat diese „Notlagenerklärung unter aufschiebender Bedingung“ (so Armin Steinbach in dieser Zeitung) bereits deutlich kritisiert. Diese juristische Angelegenheit wirft auch eine interessante ökonomische Frage auf. Welche Ereignisse rechtfertigen ökonomisch am ehesten eine Ausnahme von Fiskalregeln, wenn man zugleich das den Regeln zugrunde liegende Anliegen ernst nimmt, hoher Verschuldung entgegenzuwirken?
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