Energiekrisenbeitrag : 33 Prozent vom Supergewinn
Finanzminister Christian Lindner schlägt eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen vor, die nicht so heißt, da er früher eine solche Maßnahme ausgeschlossen hatte.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) schlägt eine Übergewinnsteuer für bestimmte Energieunternehmen vor, die natürlich nicht so heißt, da er früher eine solche Maßnahme ausgeschlossen hatte. Sein Haus hat eine „Formulierungshilfe“ an den Bundestagsfinanzausschuss verschickt. Konkret geht es um ein Gesetz zur Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrages, den der Rat in Reaktion auf die hohen Energiepreise beschlossen hatte. Das betrifft Unternehmen, „die im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätig sind“. Voraussetzung ist, dass ihr Gewinn 2022 und 2023 jeweils um 20 Prozent höher ist als der Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021. Der Steuersatz auf diesen Teil des Gewinns beträgt 33 Prozent. Der EU-Energiekrisenbeitrag ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe. Das heißt, die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer schlagen wie sonst auch zusätzlich zu. „Die Steuermehreinnahmen aus dem EU-Energiekrisenbeitrag werden auf eine Größenordnung von 1 bis 3 Milliarden Euro geschätzt“, heißt es in der Vorlage.
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 13,80 €) jetzt nur 0,99 €
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 13,80 €) jetzt nur 0,99 €
- Mit einem Klick online kündbar





