Beschwerde abgewiesen :
Stierkämpfe in Frankreich bleiben erlaubt

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Stierkämpfe wie dieser hier in Spanien auch in Südfrankreich viele Anhänger
Stierkämpfe wie dieser hier in Spanien auch in Südfrankreich viele Anhängerdpa

Die in bestimmten Regionen Südfrankreichs stattfindenden Corridas verstoßen nicht gegen die französische Verfassung. Der Verfassungsrat hat eine Beschwerde von Tierschützern abgewiesen.

Im Süden Frankreichs dürfen auch weiterhin Stierkämpfe abgehalten werden. Der Verfassungsrat entschied am Freitag in Paris, dass die in bestimmten Regionen zulässigen Corridas nicht gegen die französische Verfassung verstoßen. Im Süden Frankreichs haben Stierkämpfe viele Anhänger und gelten dort als traditionsreiches Kulturgut.

Tierschutz-Organisationen hatten gegen die Stierkämpfe geklagt, die sie als brutale Tierquälerei ansehen. In Frankreich ist jeder „Akt der Grausamkeit“ gegen Tiere verboten. Ausnahmen macht das Strafgesetzbuch aber bei Stier- und Hahnenkämpfen in Regionen, in denen es sich um eine „örtliche Tradition“ handele. Der Verfassungsrat entschied nun, dass diese Ausnahmeklausel verfassungsgemäß ist.

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