Entscheidung vor Gericht :
„Süddeutsche“ verliert in Metoo-Disput gegen Lindemann-Anwalt

Lesezeit:
Die „Süddeutsche“ wollte die Darstellung des Anwalts Simon Bergmann nicht auf sich sitzen lassen.
Die „Süddeutsche“ wollte die Darstellung des Anwalts Simon Bergmann nicht auf sich sitzen lassen.Picture-Alliance

Simon Bergmann, der Anwalt des Rammstein-Sängers Till Lindemann, hatte in der Presse die Recherchemethoden der „Süddeutschen“ kritisiert. Die Zeitung meinte, er stelle Tatsachen falsch dar. Die Gerichte sehen das anders.

Die „Süddeutsche Zeitung“ ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, dem Anwalt Simon Bergmann Äußerungen zum Vorgehen der Zeitung bei Recherchen zu Metoo-Vorwürfen gegen seinen Mandanten Till Lindemann gerichtlich untersagen zu lassen. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies den Antrag der „Süddeutschen“ auf einstweilige Verfügung zurück (Az. 7 W 14/24).

FAZ

Ohne Abo weiterlesen

Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos, ohne versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen erhalten und immer aktuell informiert bleiben.