Entscheidung vor Gericht : „Süddeutsche“ verliert in Metoo-Disput gegen Lindemann-Anwalt

Simon Bergmann, der Anwalt des Rammstein-Sängers Till Lindemann, hatte in der Presse die Recherchemethoden der „Süddeutschen“ kritisiert. Die Zeitung meinte, er stelle Tatsachen falsch dar. Die Gerichte sehen das anders.
Die „Süddeutsche Zeitung“ ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, dem Anwalt Simon Bergmann Äußerungen zum Vorgehen der Zeitung bei Recherchen zu Metoo-Vorwürfen gegen seinen Mandanten Till Lindemann gerichtlich untersagen zu lassen. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies den Antrag der „Süddeutschen“ auf einstweilige Verfügung zurück (Az. 7 W 14/24).
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