„Ehe für alle“ und Grundgesetz : Der Volksmund weist den Weg

Ohne Grundgesetzänderung keine Öffnung der Ehe, heißt es. Aber das Bundesverfassungsgericht hat schon 1993 die Möglichkeit ins Auge gefasst, dass eine Definition des einfachen Gesetzgebers genügt.
Gehen wir die Sache praktisch an. Wer meint, der Wille des Bundestages, Partnern gleichen Geschlechts den Zugang zur Ehe zu ermöglichen, sei nur auf dem Weg einer Änderung des Grundgesetzes umzusetzen, möge einen Formulierungsvorschlag machen. Welche Wörter sollen im sechsten Verfassungsartikel gestrichen oder hinzugefügt werden? Wenn kein Vorschlag überzeugt, wird sich die Einsicht schwer abweisen lassen, dass eine Grundgesetzänderung wohl doch nicht erforderlich ist.





