Gerichtsurteil : Bei Blechschäden besser auf Gutachten verzichten

Für viele ist es Routine: Nach einem Autounfall wird ein Gutachten in Auftrag gegeben – die Versicherung zahlt es ja. Nach einem Urteil des Amtsgerichts München können Fahrer jedoch auf den Kosten sitzen bleiben.
Im November 2013 parkte eine Frau ordnungsgemäß ihren Wagen am Fahrbahnrand in Bad Tölz. Am selben Tag fuhr ein Mann mit seinem Fahrzeug gegen die linke Tür des abgestellten Autos. Die Tür wurde leicht eingedrückt, und es entstanden Schrammen an dem geparkten Fahrzeug. Nachdem die Frau den Schaden an ihrem Wagen bemerkt hatte, gab sie ein Sachverständigengutachten zur Beweissicherung in Auftrag. Die Schadenshöhe wurde mit 840 Euro veranschlagt. Der Betrag wurde von dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners vollständig erstattet.





