Deutscher AnwaltSpiegel : Das ist bei einer außerordentlichen Kündigung zu beachten
Deutscher AnwaltSpiegel :

Die außerordentliche Kündigung gilt als „äußerstes Notventil“ zur vorzeitigen Vertragsauflösung. Zugleich müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein – die Fragen aufwerfen.
Die außerordentliche Kündigung – auch als Kündigung aus wichtigem Grund, Termination for Cause, fristlose Kündigung oder Entlassung bezeichnet – ist bei sämtlichen Vertragsverhältnissen zulässig und vertraglich nicht abdingbar. Sie setzt das Vorliegen eines wichtigen Grunds voraus, muss unverzüglich nach dessen Bekanntwerden erklärt werden und führt zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass Kündigungsfristen oder -termine zu beachten wären.
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