Neutralität der Universität? : Die AfD greift die Wissenschaftsfreiheit ihrer Kritiker an

Ein Berliner Testfall: Was kann parteipolitische Neutralität im Bildungswesen bedeuten? In der Universität verbietet es die Wissenschaftsfreiheit, AfD-Forschern den Faschismusbegriff zu verbieten.
Kontroversen um abgesagte Vorträge an Universitäten sind nicht neu. Der aktuelle Fall der Technischen Universität Berlin, die vierzehn Vorträge des Kongresses einer linken Studierendeninitiative absagen wollte, liegt anders als die viel diskutierten Fälle mit Gaza- und Genderanlässen. Wie der „Spiegel“ berichtete, nahm die Universität Anstoß an Vortragstiteln wie „Björn Höcke: Enthüllung eines Faschisten“ und „Antifeminismus: Wie AfD, CDU und Co. uns mit Anti-Gender-Narrativen in traditionelle Rollenbilder zurückversetzen wollen“. Veranstalter und Universität schlossen einen Kompromiss: Zehn Vortragstitel wurden geändert, vier Vorträge fanden außerhalb des TU-Geländes statt. Tätig geworden war die Universitätsleitung, nachdem bei ihr ein Schreiben einer von der AfD beauftragten Anwaltskanzlei eingegangen war, das vor Verstößen gegen das „Neutralitätsgebot“ warnte. Es handelt sich also um eine gezielte Intervention einer politischen Partei gegenüber einer Universität – und angesichts der wissenschaftspolitischen Positionen der AfD dürfte dies kein Einzelfall bleiben.


