Windreich-Insolvenz : Zwei Windreich-Verfahren weniger

Die Anklagebank im Prozess um die Windreich-Gruppe wird leerer: Die Wirtschaftsstrafkammer sieht in zwei Fällen keine Insolvenzverschleppung und stellt das Verfahren ein.
Im Prozess um die Insolvenz des Windparkentwicklers Windreich lichtet sich die Anklagebank. Die Wirtschaftsstrafkammer stellte nach den Äußerungen zu den Vorwürfen das Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen geringer Schuld vorläufig ein. Eine 55 Jahre alte frühere Geschäftsführerin eines Windreich-Unternehmens muss eine Geldauflage in Höhe von 4500 Euro zahlen und ein 56 Jahre alter Ex-Geschäftsführer einer anderen Tochtergesellschaft muss 6000 Euro als Geldauflage bezahlen zahlen. Das Geld fließt an die Staatskasse. Beiden Angeklagten legte die Staatsanwaltschaft Insolvenzverschleppung zur Last. Der Mann und die Frau spielten in dem Mammutverfahren eine eher untergeordnete Rolle.
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