Musterverfahren ohne EY : Rückschlag für Geschädigte im Wirecard-Anlegerprozess
Ein großangelegter Kapitalanlegerprozess sollte Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfung EY klären. Doch laut Gericht greift das Wirecard-Musterverfahren nicht für Prüftestate. Ist EY nun aus dem Schneider?
Anleger des im Juni 2020 zusammengebrochenen Dax-Unternehmens Wirecard können nur noch wenig Hoffnung in das große Musterverfahren in München setzen. Denn das Bayerische Oberste Landesgericht sieht keine Voraussetzungen dafür, Schadenersatzansprüche gegen die für Wirecard zuständige Wirtschaftsprüfung EY im Kapitalanleger-Musterprozess zu klären. „Der Senat hat sämtliche Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses, die sich gegen die Abschlussprüferin richten, als im Musterverfahren nicht statthaft zurückgewiesen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.



