Mindestbeteiligungsgebot : Acht Frauen fehlen noch
Die überwiegende Mehrheit der deutschen Großunternehmen erfüllt mittlerweile die im Jahr 2021 beschlossene gesetzliche Frauenquote für Vorstände. Wer noch nicht?
Die überwiegende Mehrheit der deutschen Großunternehmen erfüllt mittlerweile die im Jahr 2021 beschlossene gesetzliche Frauenquote für Vorstände – oder genauer: das Mindestbeteiligungsgebot, nach dem börsennotierte Aktiengesellschaften mit mehr als 2000 Mitarbeitern künftig mindestens eine Frau in den Vorstand berufen müssen, wenn diesem mehr als drei Personen angehören.
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