Mehr Lohngleichheit : Frauen können auf höhere Gehälter hoffen

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat den Weg für mehr Lohngleichheit geebnet. Die Gehaltsauskunft kann nun als Indiz für eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dienen.
Der 8. Senat am Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat eine wichtige Entscheidung getroffen, wonach die erteilte Gehaltsauskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz als Indiz für eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dienen kann. Liegen die Gehälter der Männer höher als die einer Frau in gleicher beruflicher Position, muss der Arbeitgeber dafür sachliche Gründe vortragen – oder das Gehalt seiner Mitarbeiterin anpassen. Das entschieden die Richter am Donnerstag.
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