Cum-Ex-Geschäfte : Tiefe Gräben

Der Cum-Ex-Whistleblower Eckart Seith muss in der Schweiz nicht ins Gefängnis. Sein Beispiel könnte anderen Mut machen.
Wer den Cum-Ex-Prozess gegen Eckart Seith und die Genese der strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn verfolgt hat, konnte schon ahnen, dass es auf eine Verurteilung hinausläuft. Überraschend blieb das Gericht in seinem Schuldspruch jedoch deutlich unter dem Antrag der übermotivierten Züricher Staatsanwaltschaft von dreieinhalb Jahren Haft, und auch der Vorwurf der schweren Wirtschaftsspionage ist vom Tisch.
Formaljuristisch mag die Geldstrafe gegen einen, der gegen das Bankgeheimnis verstößt – und sich keiner strafbarer Handlung bewusst ist – nach Schweizer Strafrecht korrekt sein. Verrat hat immer eine schmutzige Seite. Spiegelbildlich, weil untrennbar verbunden, wird in Zürich auch der millionenschwere Betrug am deutschen Steuerzahler, gefördert durch die Gier der Bank Sarasin, blütenweiß gewaschen.
Über ein „schmutziges Urteil“ ätzt Hinweisgeber Seith: In der Schweiz ist er ein (nicht rechtskräftig) Verurteilter, in Deutschland aber winkt ihm vielleicht sogar das Bundesverdienstkreuz. Zwischen beiden Ländern tun sich tiefe Gräben in juristischer Wertung und ethischer Haltung auf, die kein Obergericht revidieren kann. Während Deutschland und die EU Whistleblower schützen, bleibt der Drittstaat Schweiz eine Festung der Intransparenz. Ein Dilemma für Seith. Ihm bleibt der schwache Trost, dass sein Beispiel anderen Hinweisgebern den Mut gibt, Wirtschaftsstraftaten aufzudecken.



