Frankfurter Zeitung 25.10.1922 :
Getreide als Anleihewährung

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Bauern mit Sicheln und Dreschflegeln während der Heuernte in den Zwanzigerjahren.
Bauern mit Sicheln und Dreschflegeln während der Heuernte in den Zwanzigerjahren.Picture Alliance

Die Roggenanweisungen der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg: Wer einen Betrag im Wert von 125 Kilo Roggen anlegt, erhält nach vier Jahren einen Betrag im Wert von 150 Kilo Roggen zurückgezahlt. Aus der Frankfurter Zeitung vom 25. Oktober 1922.

Aus Oldenburg wird uns geschrieben: „Die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg hat sich entschlossen, in der Form von „Roggenanweisungen“ eine neue Art von befristeten Inhaberpapieren herauszubringen. Die Roggenanweisungen, die in der Hauptsache auf ähnlicher Grundlage beruhen, wie die bereits besprochenen Roggenpfandbriefe, sollen alsbald ausgegeben werden und am 1. April 1927 fällig sein. Der Ausgabepreis eines Stückes wird zunächst etwa dem Werte von 125 kg Roggen entsprechen und die Rückzahlung soll nach dem Werte von 150 kg Roggen (wie er im ersten Vierteljahr 1927 festgestellt wird) erfolgen. Der Mehrbetrag von 25 kg enthält die Zinsen für die vier Jahre vom 1. April 1923 bis 1927.

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