Alte Kreditermächtigungen : Rechnungshof warnt vor verfassungswidrigen Haushalten

Eine zentrale Finanzierungsidee der Regierung hat das Verfassungsgericht schon kassiert. Nun warnt Rechnungshofspräsident Scheller vor weiteren Risiken.
Die Finanzplanung des Bundes ist trotz jüngster Korrekturen nach der erfolgreichen Klage der Unionsfraktion gegen den Nachtragsetat 2021 nicht frei von verfassungsrechtlichen Risiken. Darauf weist Rechnungshofpräsident Kay Scheller hin. Er kritisiert, dass die Ampelkoalition die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur zum Teil beachtet hat, indem sie nur Kreditermächtigungen in den Sondervermögen gestrichen hat, die ein Kind der Corona-Notlage waren.
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