Arbeitsrecht : Keine Lohnfortzahlung bei neuer Erkrankung

Kranke Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Kommt der Mitarbeiter dann direkt mit einem weiteren Krankenschein, kann der Chef die Zahlung verweigern. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigt.
Arbeitnehmer, die direkt nach dem Ende einer Krankschreibung wegen einer weiteren Krankheit ausfallen, können nach einem Gerichtsurteil nicht automatisch mit einer neuerlichen Gehaltsfortzahlung rechnen. Dies sei nur dann möglich, wenn die ursprüngliche Arbeitsunfähigkeit zu Beginn der neuen bereits beendet sei, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Mittwoch.





