Klage abgewiesen : Abberufung von NPD-Ortsvorsteher war rechtens

Das Verwaltungsgericht Gießen hat sich mit der Klage des NPD-Politikers Stefan Jagsch befasst. Er wollte seine Abberufung und die Wahl seiner Nachfolgerin für ungültig erklären. Nun wurde die Klage abgewiesen.
Die Abberufung des NPD-Politikers Stefan Jagsch als Ortsvorsteher des Altenstädter Ortsteils Waldsiedlung ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und damit eine Klage von Jagsch abgewiesen, mit der dieser sowohl seine Abberufung, als auch die Wahl seiner Nachfolgerin für ungültig erklären lassen wollte. Es geht um das Verfahren, mit dem Jagsch im Oktober 2019 seines Amtes enthoben worden war. Als Vorsitzender des Gremiums hatte er seine Abberufung auf die Tagesordnung gesetzt und wollte darüber geheim abstimmen lassen. Daraufhin hatte Bürgermeister Norbert Syguda (SPD) unter Berufung auf die Gemeindeordnung geltend gemacht, dass per Akklamation abzustimmen sei – womit Jagsch nicht einverstanden war und, nachdem der Ortsbeirat seinen Widerspruch abgewiesen hatte, vor Gericht zog.
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