Bußgelder möglich : Stadt kann jetzt gegen Wohnungsleerstand vorgehen

Wer Wohnungen ohne Grund leer stehen lässt, soll künftig ein Bußgeld zahlen. Dabei geht die Stadt selbst mit ihren Immobilien nicht vorbildlich um.
An der Fassade bröckelt der Putz, die meisten Rollläden sind geschlossen. Über den Gehwegplatten vor einer der beiden Haustüren haben sich die Bodendecker aus dem Vorgarten ausgebreitet. In dem Mietshaus mit der Adresse Weimarer Straße 22–24 im Frankfurter Stadtteil Nieder-Eschbach wohnt schon länger niemand mehr. Nur die frisch geschnittene Hecke an der Straßenseite deutet darauf hin, dass die vermutlich in den Achtzigerjahren errichtete Liegenschaft nicht völlig vergessen wurde. In die Biotonne am Straßenrand hat jemand Reste eines gestutzten Nadelbaums gestopft.
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