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Kreuzfahrt mit Hindernissen

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Warum der Reiseveranstalter bei durch Corona verursachte Reisemängel haften muss.

Wegen Corona lief eine Karibik-Kreuzfahrt für ein Urlauberpaar aus dem Ruder. So verweigerten die Behörden wegen der um sich greifenden Pandemie im März 2020 das Ankern vor Trinidad und Tobago sowie vor Grenada. Der Kapitän steuerte direkt Barbados an. Doch auch dort waren das Einlaufen sowie der geplante Landgang nicht möglich. Das Gleiche bei Martinique und Guadeloupe. Selbst an Bord gab es kaum noch Urlaubsfreuden. „Bis auf eine Getränkeausgabe und Ausgabe von Mahlzeiten wurde das touristische Leben ansonsten weitestgehend eingestellt“, ist im Urteil des Amtsgerichts Köln zu lesen. Dorthin hatte sich das Paar mit seiner Klage gewandt. Vom Reisepreis in Höhe von 4600 Euro forderte es wegen der monierten Reisemängel 3200 Euro zurück – zu Recht, wie das Amtsgericht Köln urteilte (Aktenzeichen: 133 C 611/20).

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