Wegen fahrlässiger Tötung : Neuer Prozess zu Air-France-Absturz 2009 mit 228 Toten

Im Juni 2009 riss eine Maschine der französischen Fluggesellschaft 228 Menschen in den Tod. Nun soll das Verfahren um den Absturz neu aufgerollt werden: wegen fahrlässiger Tötung.
Rund zwölf Jahre nach dem Absturz einer Air-France-Maschine mit 228 Toten sollen der Flugzeugbauer Airbus und die Fluggesellschaft Air France auf die Anklagebank. Das Pariser Berufungsgericht ordnete am Mittwoch einen Prozess wegen fahrlässiger Tötung an, wie das Gericht der Deutschen Presse-Agentur in Paris bestätigte. Dieser Entscheidung waren jahrelange Rechtsstreitigkeiten vorausgegangen – Ermittlungsrichter hatten den Fall 2019 eigentlich abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft war aber gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen.





