Serienvergewaltiger Frank S. :
Die Beweislast gegen ihn war erdrückend

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Aus Solidarität: Vor dem Kriminalgericht Moabit protestiert anlässlich der Fortsetzung des Prozesses gegen den 69 Jahre alten Frank S. eine Frau gegen sexualisierte Gewalt.
Aus Solidarität: Vor dem Kriminalgericht Moabit protestiert anlässlich der Fortsetzung des Prozesses gegen den 69 Jahre alten Frank S. eine Frau gegen sexualisierte Gewalt.dpa

Frank S. hat mindestens 14 Frauen betäubt und vergewaltigt. Mit seiner Partnerin führte er derweil ein „ganz normales Leben“. Nun wurde der 69-Jährige zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.

Der Prozess gegen den 69 Jahren alten Frank S. läuft schon ein paar Wochen, da beginnen sich die Zuschauerreihen des Berliner Landgericht zu füllen. Feministische Aktivistinnen protestieren vor dem Gerichtsgebäude und verfolgen den öffentlichen Teil der Verhandlung, auch am Mittwoch, dem Tag der Urteilsverkündung: „Wir sitzen für die Überlebenden hier“, sagt eine von ihnen, „um zu zeigen: Wir sind hier.“

Sie wollen Aufmerksamkeit auf einen der größten Prozesse zu sexualisierter Gewalt lenken, der bisher vor dem Berliner Landgericht verhandelt wurde. Dem ehemaligen Elektriker Frank S. wird vorgeworfen, 14 Frauen in den Jahren 2016 bis 2022 insgesamt 22-mal betäubt, im sedierten Zustand vergewaltigt und die Taten gefilmt zu haben. Da auf den Aufnahmen noch viele weitere Frauen zu sehen sind, ist die Zahl der Opfer wohl deutlich höher: Ein Fall ist bereits verjährt, in 44 weiteren Fällen wird noch ermittelt. Laura Leogrande, die Anwältin einer der Nebenklägerinnen im aktuellen Verfahren, spricht nicht von einem großen Fall, sondern von vielen einzelnen Fällen: „Hinter jedem Video steht eine Frau.“

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Er machte auch weiter, als diese sich erbrachen

Was diese Videos zeigen, muss verstörend sein, das wird im Verlauf des Prozesses deutlich, auch wenn ein großer Teil der Verhandlung zum Schutz der Betroffenen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Die Anklage und Urteilsbegründung beschreiben, wie S. reglose Frauen vergewaltigte und auch dann noch weitermachte, als diese sich erbrachen, weinten und sich trotz ihres Zustands versuchten zu wehren. Durch die sedierenden Mittel, verabreicht in Kombination mit Alkohol, habe „eine erhebliche Gefahr für Körper und Leben“ der Frauen bestanden, sagt eine Rechtsmedizinerin im Prozess.

S. soll diese Taten nicht nur begangen und gefilmt, sondern sich auch im Internet mit anderen Männern über das Betäuben von Frauen ausgetauscht haben. Die Chats, so berichtete eine Ermittlerin der Kriminalpolizei während des Prozesses, zeigten eine „extreme Entmenschlichung“: „Frauen werden als Ware gehandelt.“

Die Grausamkeit der Taten, die erniedrigende Wortwahl in den Chats, steht im Kontrast zu dem Bild, das die Opfer von S. zeichnen. Charmant soll er ihnen gegenüber gewesen sein, Komplimente gemacht haben. Seine ehemalige Partnerin berichtet von einer harmonischen Beziehung, „ein ganz normales Leben“ hätten sie geführt, mit Fernsehabenden, Wochenendausflügen, Treffen mit Freunden und Theaterbesuchen. Gleich zu Beginn habe er von seiner Familie erzählt, seinen Stiefkindern, seiner Schwester und seiner Mutter, um die er sich kümmerte: „Da hab ich gedacht: Das ist ein anständiger Mann.“

Ehemalige Partnerin: „Geschockt und angeekelt“

Als die Polizei zu einer Hausdurchsuchung bei S. erschien, eine festinstallierte Kamera, Medikamente, Kanülen und Spritzen fand, war die ehemalige Partnerin anwesend. „Geschockt und angeekelt“ sei sie gewesen, sie könne das gar nicht in Worte fassen. „Ich war ein Wrack, als ich das erfahren habe.“ S. selbst hingegen, so sagt es die Ermittlerin, habe seine Verhaftung im März 2026 relativ gleichgültig aufgenommen. Er sei nicht sonderlich überrascht gewesen.

Die Anwältin Laura Leogrande vertritt häufig Opfer von sexualisierter Gewalt, doch dieser Prozess, sagt sie, habe eine andere Dynamik gehabt. Denn im Fall S. geht es nicht um Aussage gegen Aussage. Die Beweislast durch die Aufnahmen sei „erdrückend“. S. selbst gestand die Vergewaltigungen schon zu Beginn des Prozesses. Das habe das Verfahren geändert, sagt Leogrande. Es sei sehr auf die Geschädigten geachtet worden. Einige der Opfer wurden per Video vernommen, um dem mutmaßlichen Täter nicht im Gerichtssaal gegenübertreten zu müssen.

Als der Richter am Mittwoch sein Urteil verkündet und S. zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, ist der Saal beinahe bis auf den letzten Platz besetzt. Der Richter spricht von „herzlosen Taten“. Ehrliche Reue sieht er beim Angeklagten nicht: „Wir sind davon überzeugt, dass Sie bis heute nicht ganz verstanden haben, was Sie da getan haben.“

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