Homosexuelle Elternteile : Mutter, nicht Stiefmutter: Richter sehen Grundrechtsverletzung

Bekommt ein gleichgeschlechtliches Paar ein Kind, kann die Partnerin der Mutter bislang nur durch Adoption zum zweiten Elternteil des Kindes werden. Richter aus Celle gehen davon aus, dass diese Rechtslage Elternrechte verletzt.
Das Oberlandesgericht Celle hält es für verfassungswidrig, dass die gleichgeschlechtliche Partnerin einer Mutter nach gegenwärtigem Recht in Deutschland nur auf dem Wege einer Adoption zum zweiten Elternteil eines Kindes werden kann, aber nicht bereits durch dessen Geburt. Im vorliegenden Fall geht es um eine 45 Jahre alte Mutter, deren mittlerweile ein Jahr alte Tochter mit Hilfe einer anonymen Samenzellenspende gezeugt wurde. Die langjährige Partnerin der Frau kann nach Paragraph 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuches nur durch eine Stiefkindadoption als Mutter des Mädchens anerkannt werden.





