Attacken auf Ex-Freundin : Boateng hält nach Verurteilung an Revision fest
- Aktualisiert am
Sollte das Urteil aus dem Herbst 2022 gegen Jérôme Boateng rechtskräftig werden, wäre der frühere Nationalspieler vorbestraft. Bild: SVEN SIMON
Der Anwalt des früheren Nationalspielers Jérôme Boateng teilte mit, die Revision werde „durchgeführt“. Im Herbst 2022 war Boateng wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,2 Millionen Euro verurteilt worden.
Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng will weiterhin gegen seine Verurteilung wegen Körperverletzung vorgehen. Sein Anwalt Norman Nathan Gelbart teilte der Deutschen Presse-Agentur am Montag mit, „dass die Revision durchgeführt wird“.
Im November hatte er erklärt, Boateng wolle für eine endgültige Entscheidung, ob er die Rechtsmittel aufrechterhalten wolle, das schriftliche Urteil abwarten, das inzwischen vorliegt. Nach Angaben des Landgerichts München I sollte die Frist zur Begründung der Revision mit diesem Donnerstag enden.
Das Gericht hatte den 34-Jährigen im Herbst 2022 wegen Attacken auf seine Ex-Freundin zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der Fußball-Weltmeister von 2014 vorbestraft.
Auch seine frühere Lebensgefährtin, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, legte Revision ein und hat diese nach Angaben eines Gerichtssprechers auch schon begründet. Die Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Jahr ebenfalls Revision eingelegt.
Das Bayerische Oberste Landesgericht muss nun darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Rechtsfehler gegeben hat.