Berufungsgericht entscheidet :
Kim Dotcom kann nach Amerika ausgeliefert werden

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Kim „Dotcom“ Schmitz (hier Ende Februar 2012 vor dem Gericht in Auckland): Für manche ein Unternehmer, für andere nur ein Aufschneider
Kim „Dotcom“ Schmitz (hier Ende Februar 2012 vor dem Gericht in Auckland): Für manche ein Unternehmer, für andere nur ein AufschneiderReuters

Seit Jahren kämpft Kim Dotcom gegen seine Auslieferung in die Vereinigten Staaten. Nun erleidet der Gründer der Onlineplattform Megaupload einen Rückschlag.

Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom hat beim Kampf gegen seine drohende Auslieferung in die Vereinigten Staaten einen Rückschlag erlitten. Ein neuseeländisches Berufungsgericht bestätigte am Donnerstag ein Urteil von 2017, wonach Dotcom ausgeliefert werden könne.

FAZ

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