Patientin mit Sonnenallergie : Krankenkasse muss keinen Sonnenschutz finanzieren

Für manche Menschen ist Sonnenschutz medizinisch notwendig - aber auf eine Finanzierung seitens der Krankenkassen dürfen sie nicht hoffen.
Krankenkassen müssen Menschen mit einer Sonnenallergie keine Sonnenschutzkleidung bezahlen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle entschieden. UV-Schutzkleidung ist aus Sicht der Richter ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und sei daher nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren, heißt es in der Begründung des Gerichts.





