Podcast „Row Zero“ : Lindemann siegt vor Gericht abermals gegen den NDR

Till Lindemann erringt vor Gericht einen weiteren Erfolg gegen den NDR. Der Podcast „Row Zero“ darf nicht den Verdacht erwecken, der „Rammstein“-Sänger habe Sex mit einer bewusstlosen Frau ohne deren Zustimmung gehabt.
Der Sänger der Band „Rammstein“, Till Lindemann, hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die zweite Folge des NDR-Podcasts „Rammstein – Row Zero“ erwirkt (Az. 324 O 307/24). Demnach ist es dem Norddeutschen Rundfunk untersagt, den Verdacht zu erwecken, Lindemann habe sexuelle Handlungen an einer bewusstlosen Frau ohne deren Einverständnis vorgenommen.
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