Der Kardinal und die „Bild“ : Woelki-Skandal

Sagen wir unentschieden? Der Erzbischof von Köln siegt vor Gericht einmal gegen „Bild“ und unterliegt einmal. Betrachtet man das Ganze, erweist sich Kardinal Woelkis juristische Strategie der Bekämpfung des Missbrauchsskandals als gescheitert.
„Kardinal Woelki obsiegt vor Gericht“, verkündet die Pressestelle des Erzbistums Köln. Das ist nur die halbe Wahrheit, denn die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat gleich zwei Urteile in Sachen Rainer Maria Woelki gegen „Bild“ gesprochen. In dem einen Fall hat Woelki gewonnen, im anderen ist er unterlegen. Die Zeitung darf nicht mehr behaupten, der Erzbischof habe einen „Missbrauchspriester“ und „Sexualstraftäter“ befördert, weil der inzwischen abgelöste stellvertretende Stadtdechant keinen Kindesmissbrauch gestanden habe, sondern den Kontakt zu einem jugendlichen Prostituierten. Als zulässig bewertet die Kammer dagegen die in der Überschrift eines anderen Artikels angestellte Spekulation, dass wegen des „Woelki-Skandals“ alle deutschen Bischöfe zurücktreten könnten.



