„Verwerfliches Geschäftsmodell“ :
Medienanstalt geht mit Pornosperre in zweite Instanz

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Muss nicht vom Netz: die Plattform Pornhub.
Muss nicht vom Netz: die Plattform Pornhub.AFP

Das Verwaltungsgericht Neustadt sagt, die Medienanstalt Rheinland-Pfalz sei nicht befugt, Netzprovider anzuweisen, sie sollten die Pornoseiten Pornhub und Youporn sperren. Die Medienaufsicht geht nun in die zweite Instanz.

Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz legt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße, die darauf lautet, dass die Behörde Netzprovider nicht anweisen darf, die von der auf Zypern ansässigen Firma Aylo Freesites lancierten Pornoportale Pornhub und Youporn zu sperren, Rechtsmittel ein. Das teilte die Medienanstalt auf Anfrage mit.

Ein Zustand, „bei dem Medienanstalten gegen ein verwerfliches Geschäftsmodell von Pornoplattformen nicht vorgehen dürfen, während die, die vorgehen dürfen, es nicht konsequent tun“, wäre untragbar, so die Medienanstalt. Das Verwaltungsgericht Neustadt habe „selbst noch im letzten Jahr betont, dass das Geschäftsmodell von Aylo verwerflich sei, weil es den Jugendschutz konsequent missachte“.

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In der jetzigen Entscheidung war das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass der Medienanstalt für eine Sperranweisung die Befugnis fehle. Hier gelte nicht der deutsche Jugendmedienschutz, sondern die EU sei zuständig oder Zypern.

Zyperns Behörden haben gegen den Pornoanbieter allerdings bislang lediglich einmal, vergangenes Jahr, eine Strafe von 58.400 Euro wegen Verstößen gegen den Datenschutz verhängt. Aylo Freesites gehört zu dem international agierenden Pornokonzern Aylo, der seit 2023 der kanadischen Investmentgesellschaft mit dem schönen Namen Ethical Capital Partners gehört.

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