Landgericht Köln entscheidet : „Bild“ muss Berichte über angeblichen Porno-Konsum eines Priesters unterlassen

Ein Geistlicher des Erzbistums Köln setzt sich gegen „Bild“ durch: Die Zeitung darf nicht mehr schreiben, er habe auf Pornoseiten zugegriffen. Das sei nicht erwiesen. Zudem verstießen die Berichte gegen seine Persönlichkeitsrechte.
Das Landgericht Köln hat der „Bild“-Zeitung die Berichterstattung über angebliche Zugriffe eines Priesters auf Porno-Webseiten untersagt. Das Gericht gab der Klage des ehemals hochrangigen Geistlichen aus dem Erzbistum Köln statt. Der Zeitung sei es nicht gelungen, ihre Behauptungen zu beweisen, so die Pressekammer. Die Berichte hätten das Persönlichkeitsrecht des Priesters verletzt. Das Urteil (Az. 28 O 635/23) ist noch nicht rechtskräftig, beiden Seiten können in Berufung gehen.





